Am 11.09.2020 laden wir im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Interkultureller Dialog“ zu einer Wiederholung unseres Länderinformationsabends vom 07.08.2020 zum Thema „Afrika/ Ghana“ ein.
In der Zeit von 16 – 18 Uhr erwartet die Live- und Online-Besucher diesmal ein spannender zweistündiger Vortrag unter Einbeziehung des Buches „Die Geschichte der Ghanaer in Deutschland“.
WeiterlesenStiftung Kulturpalast Hamburg und BÜRGER–HELFEN–BÜRGERN e.V. HAMBURG arbeiten zusammen in dem Projekt Billstedt United.
„Billstedt United – United Cultural Empowerment“ ist ein Projekt im Hamburger Stadtteil Billstedt, das die Kultur und die Lebensfreude des Quartiers sichtbar macht und Menschen aller Nationen miteinander vernetzt und zu gemeinsamen kulturellen Aktivitäten anspornt.
Weiterlesen(Digital) – Länderinformationsabend
„Afrika/ Ghana“ am 07.08.2020 von 15.30 – 17.30 Uhr
Die Länderinformationsabende sollen über die derzeit gesicherte, informelle Kultur- und Lebenssituation des jeweiligen Landes berichten, um die zu uns kommenden Menschen besser zu verstehen und mit ihnen angemessen umzugehen.
Es werden Menschen aus der Region beim Arbeitstreffen dabei sein und über ihr Land und ihre Situation berichten und Fragen beantworten.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, und wir bitten um eine
Anmeldung per Email an:
freiwilligenboerse-hamburg@hamburg.de
Für Ehrenamtliche und soziale Einrichtungen ist die Teilnahme kostenfrei!
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Autorin: KAREN GRELL
TAFEL bleibt geöffnet. Im Notfall wird geliefert
ROTHENBURGSORT Die Lebensmittelausgabe in Rothenburgsort läuft weiter. Gerade in den schweren Zeiten der Corona-Krise soll hier niemand im Stadtteil alleingelassen werden.
WeiterlesenAktuell unzureichende Rechtsberatung für abgelehnte Asylbewerber*innen
– Es drohen Fristversäumnisse
– Klage auch ohne anwaltliche Beratung möglich
Das BAMF hat derzeit alle Anhörungen für Asylanträge eingestellt, bearbeitet jedoch noch nicht entschiedene Anträge weiter und stellt rechtswirksame Bescheide zu. Nach der Zustellung eines solchen Bescheides bestehen Einspruchsfristen. Diese Fristen sind in einigen Fällen besonders kurz. Bei Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ sowie in manchen Fallkonstellationen der Ablehnung als „unzulässig“ wird eine Ausreisefrist von nur einer Woche gesetzt und die Abschiebung zum Ablauf dieser Frist angeordnet. Die Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags muss innerhalb von nur einer Woche eingereicht werden (§74 (1) AsylG). Die Klage allein hat in diesen Fällen noch nicht einmal aufschiebende Wirkung. Vielmehr muss – ebenfalls innerhalb von nur einer Woche – ein Antrag an das Gericht auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden (§36 (3) AsylG i.V.m. §80 (5) VwGO).
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